Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sveru Sport & Vertrieb GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wir erkennen nur die Geschäftsbedingungen des Kunden an, die unseren Verkaufsbedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte ähnlicher Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss Wenn eine Bestellung gemäß § 145 BGB als Angebot anzusehen ist, können wir es innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir geben unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu. Wenn wir das Angebot des Bestellers innerhalb der Frist des § 2 nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzugeben.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle bisherigen Preise und Bedingungen aus unseren Katalogen und Broschüren verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenkosten für Geld- und Zahlungstransaktionen trägt der Käufer.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät eine Rechnung mehr als 10 Tage in Verzug, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.

(4) Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns vor, aufgrund von Änderungen der Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder mehr nach Vertragsabschluss erfolgen, angemessene Preisänderungen vorzunehmen.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde ist nur berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Wir behalten uns vor, die Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen.

(2) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft andere Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor. Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über, sobald er in Annahmeverzug gerät oder Schuldnerverzug ist.

(3) Im Falle einer Lieferverzögerung, die nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haften wir für jede abgeschlossene Woche Verzögerung im Rahmen einer pauschalen Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwerts, jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwerts.

(4) Wir sind berechtigt, unsere von dieser betroffene Lieferverpflichtung bei– Streik, Aussperrung;– anderen Betriebsstörungen jeglicher Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen und Materialien, beim Versand oder Transport der Ware, zu verschieben und/oder zu stornieren, es sei denn, wir, unsere Organe oder die von uns beauftragten Vertreter, denen besondere Managementaufgaben übertragen wurden, haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht;– Versagen der richtigen oder rechtzeitigen Selbstbelieferung– andere Umstände, für die wir nicht verantwortlich sind. Wenn die Lieferhindernisse in solchen Fällen länger als 6 Monate dauern, ohne dass wir das Recht ausgeübt haben, unsere Lieferverpflichtung zu kündigen, hat der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist und unter Ausschluss weiterer Ansprüche das Recht, die Annahme der betroffenen bestellten Menge zu verweigern, es sei denn, wir haben eine angemessene Ersatzlösung angeboten.

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden aufgrund einer Lieferverzögerung bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Ansprüche aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen, auch wenn wir nicht immer ausdrücklich darauf hinweisen. Wir sind berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, wenn der Kunde vertragswidrig handelt. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die sie ersetzenden Forderungen dürfen weder an Dritte verpfändet noch abgetreten oder zur Sicherheit übertragen werden, bevor unsere Forderungen vollständig beglichen sind.


(2) Der Kunde ist verpflichtet, den gekauften Gegenstand sorgfältig zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, muss der Kunde uns unverzüglich per Einschreiben informieren, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder anderen Eingriffen durch Dritte ausgesetzt ist. Soweit der Dritte uns die Gerichtskosten und die Kosten eines Rechtsstreits gemäß § 771 ZPO (Zivilprozessordnung) nicht erstatten kann, haftet der Käufer für den uns entstandenen Verlust.


(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Endrechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab.

Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gekauften Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurden. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung berechtigt, die Forderung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungen eingestellt wurden.

(4) Die Verarbeitung oder Umgestaltung des Kaufgegenstands durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und auf unsere Rechnung. In diesem Fall bleibt das erwartete Recht des Kunden an dem Kaufgegenstand auch auf das umgeformte Objekt anwendbar. Wird der Kaufgegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Objekt im Verhältnis des objektiven Werts unseres Kaufgegenstands zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt im Falle der Vermischung. Erfolgt die Vermischung so, dass der Gegenstand des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das alleinige Eigentum oder Miteigentum so entstandener Gegenstände für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Ansprüche gegen den Käufer tritt dieser uns auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 8 Gewährleistung und Mängelanzeige sowie Rückgriff/Herstellerregress


(1) Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen und entbinden den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Entscheidung über die Zusendung von Folgelieferungen liegt in unserem Ermessen.

(2) Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung der von uns an unseren Kunden gelieferten Waren. Die obigen Bestimmungen gelten nicht, soweit gesetzlich längere Fristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsrecht) und § 634a Abs. 1 BGB (Bauwerksmängel) vorgeschrieben sind. Unsere Zustimmung muss vor jeder Rücksendung der Ware eingeholt werden.

(3) Zeigen die gelieferten Waren trotz aller gebotenen Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, werden wir nach eigenem Ermessen die Ware entweder reparieren oder Ersatzware liefern, vorbehaltlich rechtzeitiger Mängelanzeige. Wir erhalten immer die Möglichkeit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Ansprüche im Rahmen eines Rückgriffs bleiben von der obigen Bestimmung unbeschränkt unberührt.

(4) Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde – ohne Beeinträchtigung etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Qualität, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Führt der Käufer oder Dritte unsachgemäße Reparaturarbeiten oder Änderungen durch, bestehen auch für diese sowie für die daraus resultierenden Folgen keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen für die Zwecke der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die von uns gelieferten Waren nachträglich an einen anderen Ort als die Geschäftsstelle des Kunden gebracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Das Rückgriffsrecht des Käufers gegen uns besteht nur, soweit der Käufer mit seinem Kunden keine über die gesetzlichen verpflichtenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Des Weiteren gilt Absatz 6 entsprechend für den Umfang des Rückgriffsrechts des Käufers gegen den Lieferanten.

(8) Im Falle der arglistigen Täuschung über einen Mangel oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Qualität der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Qualität aufweist und dass der Verkäufer für alle Folgen seines Fehlens unabhängig von einem Verschulden verantwortlich sein will), richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(9) Eine Gewährleistung für Qualität oder Haltbarkeit wird nur dann von uns übernommen, wenn wir ihre Übernahme ausdrücklich schriftlich erklärt haben.

§9 Sonstige Ansprüche, Haftung


(1) Sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind andere und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung; jegliche Folgeschäden sind hiermit ebenfalls ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige finanzielle Verluste des Kunden.

(2) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Im Falle schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten haften wir – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeiter, Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Verletzung von Rechten Dritter


Sofern Lieferungen nach Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Spezifikationen oder anderen Informationen des Kunden erfolgen und dabei Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden, stellt der Kunde uns auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen frei.

§ 11 Beratung und Informationen


Unsere Vorschläge zur Verwendung unserer Produkte und Beratungen erfolgen entsprechend unserer Erfahrung und den Angaben des Käufers. Die Prüfung und Entscheidung darüber, ob die Waren für den beabsichtigten Gebrauch geeignet sind, liegt allein in der Verantwortung des Kunden und fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden. Wir garantieren nicht für die zu erzielenden Ergebnisse, noch garantieren wir, dass die Eigentumsrechte Dritter nicht verletzt werden.

§ 12 Sonstiges


(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§13 Widerrufsrecht:


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag der Lieferung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (sveru Sport & Vertrieb GmbH, Engelbergerstr. 19, 79106 Freiburg im Breisgau, Tel. +49 (0)761-76990837, Fax +49 (0)761-76990836) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) ihre Entscheidung mit, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sven Rüprichsveru Sport & Vertrieb GmbH
Engelbergerstr. 19 | 79106 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (0)7 61 – 76 99 08 36
Telefax: +49 (0)7 61 – 76 99 08 37
Geschäftsführung: Sven Rüprich
E-Mail: info@amino4u.de

Um die Widerrufsfrist einzuhalten, genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, müssen wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.